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Haus- und Familienpflege

Unterstützung für die Kinder

Die Haus- und Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern. Im Vordergrund steht die Versorgung und Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder. Sie ist angezeigt, wenn die Betreuung der Kinder durch die sorgeberechtigten Personen z.B. aufgrund einer Krankheit oder einer anderen Notsituation nicht oder nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden kann.

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Familienhebammen

Hilfe in stürmischen Zeiten

Die Geburt eines Kindes stellt für eine Familie eine grundsätzliche Umbruchsituation dar. Durch die Hilfeform der Familienhebammen soll Frauen bzw. Familien eine frühzeitige Unterstützung in ihrer aktuellen Lebenssituation angeboten werden. Die Leistung wird im Rahmen des § 16 SGB VIII i.V.m. § 27 SGB VIII erbracht.

Zur Zielgruppe gehören vorrangig junge Frauen bzw. Familien in schwierigen materiellen und psychosozialen Lebenslagen.

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Begleiteter Umgang

Damit es für alle leichter wird

Es handelt sich hierbei um ein Angebot für Familien, die getrennt leben, den Kontakt zwischen beiden Elternteilen und dem Kind ermöglichen möchten, dies aber nicht selbstständig und konfliktfrei bewältigen können. Der Begleitete Umgang ist eine Interventionsmaßnahme, die die eigenverantwortliche Umgangsgestaltung durch die Beteiligten zum Ziel hat. Diese zeitlich befristete Jugendhilfeleistung unterstützt und fördert den Kontakt zwischen einem Kind und einer nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Bezugsperson wie zum Beispiel Eltern, Großeltern, Pflegeeltern oder Geschwister.

Die Dauer und der Umfang des begleiteten Umgangs richten sich individuell nach dem Bedarf und den Zielen der Familie und werden im Hilfeplangespräch vereinbart.

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