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Sozialpädagogische Familienhilfe

Hilfeform nach Maß

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Angebot. Familien und Lebensgemeinschaften, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, zum Wohl des Kindes Mangel- und Benachteiligungssituationen zu beheben, werden durch eine intensive Begleitung und Betreuung unterstützt.

Kinder sind oftmals Symptomträger innerfamiliärer Krisensituationen und reagieren mit Ängsten, Schulverweigerung, Weglaufen, Entwicklungsverzögerungen und Regression, Aggressivität, Delinquenz, Lernschwierigkeiten und Störungen in der Kommunikations- und Wahrnehmungsfähigkeit.

Die Aufgabenstellung der SPFH orientiert sich am Wohl des Kindes und strebt die Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie an. Die pädagogischen Handlungsstrategien zielen darauf ab, eine Veränderung der Beziehungs- und Kommunikationsmuster zu ermöglichen, vorhandene Ressourcen des Beziehungssystems zu nutzen und Handlungsalternativen zu erarbeiten. Die Mitarbeiter des VAM richten sich hierbei nach dem individuellen Bedarf und den Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten eines jeden Einzelnen in der Familie.

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Erziehungs-Beistandschaft

Ressourcenaktivierung und Förderung der Verselbständigung

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung. Sie zielt darauf ab, ein Kind oder einen Jugendlichen unter Einbeziehung seines sozialen Umfelds individuell bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu beraten und zu unterstützen.

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in den Lebensbereichen Finanzen (Schwierigkeiten bei der Geldeinteilung, Schulden), Wohnen (Raummangel, drohender Wohnungsverlust, mangelnde Wohnqualität), Behörden (z.B. Antragstellung bei Ämtern), Beziehungen (Konflikte innerhalb und außerhalb der Familie, Loslösung aus der Familie, Reintegration in die Familie, Gewaltprobleme), Gesundheit (psychische Probleme, Krisen, Behinderung, Gewalterfahrungen), Schule, Arbeit und Ausbildung sowie bei der Freizeitgestaltung.

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Schulbegleitung

Hilfestellung für eine balancierte Lernsituation

Schulbegleitung (oder auch Integrationshilfe genannt) dient der Unterstützung eines Kindes mit seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung. Die Tätigkeitsbereiche eines Schulbegleiters sind vielfältig und umfassen u.a. die Begleitung zur Schule, während des Schulalltags und Ausflügen. Ferner dient die Person als Vermittler zwischen Schulen, Eltern und anderen Institutionen. Während des Schulalltages hilft die Integrationskraft dem Kind bei der Strukturierung, Gestaltung und Förderung unterrichtsbezogener Tätigkeiten. Auch fällt die soziale (Regeln befolgen, Gruppenteilnahme, Kontakt mi Mitschülern) und psychische (Entspannung, Stressbewältigung) Hilfestellung in den Aufgabenbereich eines Schulbegleiters.

Das KJHG § 35a SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Schulbegleiters bei eingeschränkter seelischer Gesundheit dar. Leistungsberechtigt sind Personen deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

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